Verkehrsrecht

Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Verkehrsrechts umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern verbunden sind. Das Verkehrsrecht setzt sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Es kann nur schwerlich, wegen der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen, in einer Kodifikation erfasst werden und ist aus diesem Grund einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen.

Das (Straßen-)Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrszivilrecht das Gebiet der Ordnungswidrigkeiten und (Verkehrs-) Straftaten sowie das Recht der Fahrerlaubnis. Sowohl Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr als auch die Regulierung eines Unfallschadens oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche der Unfallgegner fallen unter das Verkehrsrecht.

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  • Verdienstausfall
  • Reparaturkosten
  • wirtschaftlicher Totalschaden
  • Gutachterkosten
  • Auslagenpauschale
  • Ordnungswidrigkeit
  • Verkehrsstrafrecht
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  • Vollkasko/Teilkasko
  • Quotenvorrecht
Rechtsanwalt Wolfgang Blank Rechtsanwalt Ernst G. Dotzler Rechtsanwalt Klaus Liebel
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