Erbrecht

Privatrechtliche und vermögensrechtliche Folgen des Todes eines Menschen werden mittels Erbrecht normiert. Mit dem Tod eines Menschen erlischt dessen Rechtsfähigkeit. Konkret bedeutet dieser Sachverhalt, dass jener nicht mehr Träger von Rechten und Pflichten sein kann. An die Stelle des Verstorbenen tritt aufgrund der einschlägigen erbrechtlichen Bestimmungen eine andere Person, welche als Erbe die Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernimmt. Die Testierfreiheit, welche auch durch die Privatautonomie gedeckt wird, und das Erbrecht der Verwandten sind grundrechtlich gesichert.

Durch mangelnde Vorsorge können erhebliche Probleme bei der Erbfolge auftreten. Diese wird nach der gesetzlichen Rangfolge bestimmt und ist in Deutschland auf natürliche oder juristische Personen beschränkt, insofern kein Testament aufgesetzt wurde. Auf die Erstellung eines ordnungsgemäßen Testaments sollte besondere Sorgfalt verwandt werden, da dieser Vorgang erhebliche rechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Wir unterstützen Sie gerne mit unserem rechtlichen Rat, um einen ordnungsgemäßen Übergang des Vermögens zu gewährleisten.

Eine Entscheidung über die Annahme einer Erbschaft ist vielmals mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden. Außerdem entstehen im Falle einer Erbschaft zum Teil Ansprüche dritter Personen, beispielsweise Pflichtteilsansprüche. Aus diesen Gründen beraten wir Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe im Falle einer Erbschaft.

Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Kanzlei Dotzler & Collegen | Marktplatz 38 | 91207 Lauf / Pegnitz | Telefon: 09123/3073